Waffenanträge

Ab sofort werden alle Anträge nach § 14 WaffG von Herrn Bernd Schneider bearbeitet.

Die Anträge werden weiter beim Schützenverband schriftlich eingereicht und dort registriert.

Schützenverband Saar e.V.
Landessportverband für das Saarland
Sportcampus Saar Rezeption
Hermann -Neuberger-Strasse
66123 Saarbrücken

!!! Ab dem 01.01.2024 ist die Höhe der Bearbeitungsgebühr 40,- € !!!

Bitte darauf achten, dass die Sendung nicht als „Einschreiben mit Rückschein“ gesendet wird, da dies die Bearbeitungsdauer deutlich verzögert!

Nach Rücksprache mit der Behörde sind folgende Regeln zu beachten:
In einem Antrag, in dem Waffen über dem Grundkontingent beantragt werden, müssen regelmäßige Teilnahmen an Wettkämpfen nachgewiesen werden.
Dies können Rundenkämpfe, Meisterschaften oder vereinsinterne Vergleichskämpfe sein.
Eine einmalige Teilnahme reicht als Nachweis nicht aus.
Auch ein regelmäßiges Training wird in diesem Zusammenhang nicht als ausreichend anerkannt.