Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildungsmaßnahmen des SVS

1.Sachkunde verantwortliche Standaufsicht:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • Waffensachkunde (entfällt wenn die Aufsicht nur auf Luftdruckwaffen Ständen ausgeübt wird)

2. Waffensachkunde:

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein

3. Schießsportleiter

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde verantwortliche Standaufsicht
  • Ein gültiger Erste-Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre

4. Trainer C Ausbildung

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde verantwortliche Standaufsicht
  • Ein gültiger Erste-Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
  • Bestandene Schießsportleiter Ausbildung
  • Bestandene Grundlagenausbildung des LSVS
    https://www.lsvs.de/bildungsportal/fortbildung
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
    Mustervorlage für eine kostenlose Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis (Bestätigung des Vereins notwendig)
    (Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)

5. Jugend Basis Lizenz (JuBaLi)

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
  • Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde verantwortliche Standaufsicht
  • Ein gültiger Erste-Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
    Mustervorlage für eine kostenlose Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis (Bestätigung des Vereins notwendig)
    (Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)