Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildungsmaßnahmen des SVS
Qualifizierungsrichtlinien des SVS
1. Einstiegsqualifikation
1.1 Waffensachkunde nach § 7 WaffG
Voraussetzungen sind:
- Vollendung des 14. Lebensjahres*
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
* Für das Beantragen der Waffenbesitzkarte (WBK) gelten die gesetzlichen Vorgaben
1.2 Verantwortliche Aufsichtsperson (Schieß- und Standaufsicht)
Voraussetzungen sind:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- Waffensachkunde (nach Richtlinien DSB) , entfällt bei Einsatz nur auf Luftdruckwaffenständen
2. Vorstufenqualifikation
Die Vorstufenqualifikation dient als Einstieg in das Qualifizierungssystem des DSB. Damit werden Abschlüsse erworben, die die Qualifikation dokumentieren, im Verein kleinere, klar beschriebene Aufgaben übernehmen zu können.
Schießsportleiter differenziert sich in zwei Bereiche:
- Schießsportleiter: für alle Disziplinen, die dem Waffengesetz unterliegen
- Schießsportleiter Bogen: für alle Bogendisziplinen
Inhalte der Ausbildung sind u.a.:
- Planung und Organisation
- Grundlagen der Sportordnung
- Grundlagen Kinder- und Jugendbetreuung
- Disziplinspezifische Grundlagen
Voraussetzungen für die Zulassung (Kugeldisziplinen) sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Waffensachkunde (nach Richlinie DSB)
- Sachkunde verantwortliche Standaufsicht (nach Richtlinie DSB)
- ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist
Voraussetzungen für die Zulassung Bogen sind:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist
3. Erste Lizenzstufe
3.1 Trainer C Basis Breitensport (Grundmodul C1)
Inhalte der Ausbildung sind u.a.:
- Umgang mit Sportlern im Anfängerbereich
- Belastung , Entwicklung und Trainierbarkeit verschiedener Altersgruppen
- Strukturierte, zielgruppenorientierte Planung und Gestaltung von Trainingseinheiten
- Grundlagen der Sportpädagogik
- Grundlagen der Trainingslehre
- Technikleitbilder
- Allgemeines Konditionstraining
- Grundlagen Sportpsychologie
- usw.
Voraussetzungen für die Zulassung (Gewehr/Pistole) sind:
- die Vollendung des 18.Lebensjahres
- die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- die Waffensachkunde (nach Richtlinie DSB)
- Sachkunde verantwortliche Standaufsicht (nach Richtlinie DSB)
- Schießsportleiter Ausbildung (nach Richtlinie DSB)
- Grundlagenausbildung des LSVS (dadurch verkürzt sich die Trainerausbildung um 2 Wochenenden)
- JuBaLi-Lizenz (nach Richtlinie DSB)
- ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist
- ein erweitertes Führungszeugnis das bei Erwerb der Lizenz nicht älter als 6 Monate ist
(Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)
Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 90 LE (4 WE) (inklusive der Grundlagenausbildung LSVS, exklusive dem Anteil „Schießsportleiter“ von 30 LE).
3.2 Trainer C Leistungssport
Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 60 LE.
Inhalte der Ausbildung u.a.:
- zielgruppenorientierte Planung und Gestaltung im Grundlagen- und Aufbautraining
- Sportpsychologie (Motivieren, Mentales Training, Psychoregulation)
- allgemeine und spezielle Trainingsinhalte und -methoden für das Anfänger- und Aufbautraining im Leistungssport
- spezielles Konditionstraining
- Sportpädagogik
- der langfristige Leistungsaufbau
- Vertiefung der Trainingslehre
- taktische Grundlagen für Training und Wettkampf
- Vertiefung der Kenntnisse über die leistungssportliche Technik
- Optimierung der Sportausrüstung und Grundeinstellungen
- Sportordnung
- Basiswissen zu den Aufgaben von Trainern im Nachwuchsleistungssport
u.s.w.
Voraussetzungen:
- gültige C Trainer Basis Lizenz
- ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist
- ein erweitertes Führungszeugnis das bei Erwerb der Lizenz nicht älter als 6 Monate ist
(Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)
4. Sonder Lizenz
Jugend-Basis-Lizenz (JuBaLi)
Vorrausetzungen:
- die Vollendung des 18. Lebensjahres
- die Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Waffensachkunde (nach Richlinie DSB)
- ein Erste-Hilfe-Nachweis der bei Erwerb der Lizenz nicht älter als zwei Jahre ist
- ein erweitertes Führungszeugnis das bei Erwerb der Lizenz nicht älter als 6 Monate ist
(Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)
Es wird empfohlen, den Lehrgang „verantwortliche Standaufsicht“, zu machen.
Beabsichtigt der Bewerber, die JuBaLi-Lizenz ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist die Waffensachkunde nicht erforderlich. Dies wird auf dem Teilnahmezertifikat vermerkt.
