Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildungsmaßnahmen des SVS
1.Sachkunde verantwortliche Standaufsicht:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Waffensachkunde (entfällt wenn die Aufsicht nur auf Luftdruckwaffen Ständen ausgeübt wird)
2. Waffensachkunde:
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
3. Schießsportleiter
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde verantwortliche Standaufsicht
- Ein gültiger Erste-Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
4. Trainer C Ausbildung
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde verantwortliche Standaufsicht
- Ein gültiger Erste-Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
- Bestandene Schießsportleiter Ausbildung
- Bestandene Grundlagenausbildung des LSVS
https://www.lsvs.de/bildungsportal/fortbildung - Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
Mustervorlage für eine kostenlose Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis (Bestätigung des Vereins notwendig)
(Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)
5. Jugend Basis Lizenz (JuBaLi)
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Mitgliedschaft in einem dem DSB angeschlossenen Verein
- Nachweis der Waffensachkunde und Sachkunde verantwortliche Standaufsicht
- Ein gültiger Erste-Hilfe Nachweis nicht älter als 2 Jahre
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
Mustervorlage für eine kostenlose Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis (Bestätigung des Vereins notwendig)
(Mustervorlage zur Bestätigung für ein erweitertes Führungszeugnis)