Waffenanträge

Ab sofort werden alle Anträge nach § 14 WaffG von Herrn Siegfried Schmeer bearbeitet.

Die Anträge werden weiter beim Schützenverband schriftlich eingereicht und dort registriert.

Es werden nur Anträge mit original Unterschriften (keine Kopien) bearbeitet.

Schützenverband Saar e.V.
Sportcampus Saar 
Hermann -Neuberger-Strasse 4
66123 Saarbrücken

!!! Ab dem 01.01.2024 ist die Höhe der Bearbeitungsgebühr 40,- € !!!

Bitte darauf achten, dass die Sendung nicht als „Einschreiben mit Rückschein“ gesendet wird, da dies die Bearbeitungsdauer deutlich verzögert!

Schiessnachweise ausschliesslich mit erlaubnispflichtigen Waffen!

Nach Rücksprache mit der Behörde sind folgende Regeln zu beachten:
In einem Antrag, in dem Waffen über dem Grundkontingent beantragt werden, müssen regelmäßige Teilnahmen an Wettkämpfen nachgewiesen werden.
Dies können Rundenkämpfe, Meisterschaften oder vereinsinterne Vergleichskämpfe sein.
Eine einmalige Teilnahme reicht als Nachweis nicht aus.
Auch ein regelmäßiges Training wird in diesem Zusammenhang nicht als ausreichend anerkannt.

Als Besitznachweis bitte das Stammdatenblatt NWR von der Behörde beifügen, das dort kostenlos angefragt werden kann. Es erleichtert die Bearbeitung und beschleunigt den Ablauf.