Waffenanträge

Ab sofort werden alle Anträge nach § 14 WaffG von Herrn Bernd Schneider bearbeitet.

Die Anträge werden weiter beim Schützenverband schriftlich eingereicht und dort registriert.

Schützenverband Saar e.V.
Postfach 10 27 02
66027 Saarbrücken

Bitte darauf achten, dass die Sendung nicht als „Einschreiben mit Rückschein“ gesendet wird, da dies die Bearbeitungsdauer deutlich verzögert!