
Landesmeisterschaft Blasrohrschießen – Präzision, Teamgeist und jede Menge Atemtechnik

DM 2025: Limitzahlen für die DM Sportschießen in München veröffentlicht

Spannung, Präzision und Begegnung: Landesmeisterschaft Kleinkaliber Auflage im Schießsportzentrum Schwalbach

Zielsicher trotz Hitze und Wind – Landesmeisterschaft der Bogenschützen in Merzig
Irritationen um neue Waffenrechtsänderung – keine Folgen für Sportschützen
Mit dem Inkrafttreten der jüngsten Änderung des Waffengesetzes zum 24. Juli 2025 kam es unter vielen Sportschützen zunächst zu Verunsicherung: Wird der Besitz von Druckluftwaffen nun erlaubnispflichtig? Betrifft das auch unsere weit verbreiteten Luftgewehre mit „F“-Kennzeichnung?
Die Antwort ist eindeutig: Für Sportschützen ändert sich nichts.
Die ausführliche und klare Begründung des Gesetzgebers (https://dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915875.pdf , Seite 10 unten und Seite 11) zur Änderung legt eindeutig fest, dass sich die Neuregelung ausschließlich auf bestimmte neue Waffentypen beziehen soll, d.h. auf sog. Nadelschusswaffen. Festgelegt wurde, nun, das auch Waffen unter 7.5J mit bestimmter technischer Ausstattung, d.h. mehrschüssige für Geschosse über 30 mm Länge, die erst nach dem 24. Juli 2025 ihr Prüfzeichen erhalten haben, künftig erlaubnispflichtig sein sollen. Letztere Festlegung soll sicherstellen, dass die Regelung nicht rückwirkend auf bereits im Umlauf befindliche Waffen angewendet werden kann, selbst wenn sie die technischen Merkmale erfüllen.
Die entstandene Unsicherheit resultierte aus einer sprachlich unzulänglichen formulierten Passage im Gesetzestext, welche durch eine doppelte Verneinung zu Missverständnissen geführt hat. Der gesetzgeberische Wille ist jedoch eindeutig kommuniziert:
...Für die in vielen Bereichen des Sports und der Freizeit weit verbreiteten Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, …, bleibt es bei der bewährten Rechtslage.“
Absage des 60-jährigen Jubiläums am 21.09.2025
Liebe Mitglieder des SVS,
leider müssen wir Euch mitteilen, dass die geplante Feier zum 60-jährigen Jubiläum des Schützenvereins Freischütz Schaffhausen am 21. September 2025 aus organisatorischen Gründen nicht stattfinden kann.
Herzlich Willkommen beim Schützenverband Saar e.V.
Liebe saarländische Schützenschwestern und Schützenbrüder herzlich Willkommen,
der Schützenverband Saar e.V., kurz SVS , ist die Dachorganisation für die Sportschützen im Saarland. Das Verbandsgebiet orientiert sich an den Grenzen des Bundeslandes Saarland.
Zweck des Schützenbandes Saar ist der Zusammenschluss der örtlichen Schützenvereine und Schießsporttreibenden Vereinigungen auf freiwilliger Grundlage zur Pflege und Förderung des Schießsportes, insbesondere der Jugend unter Beachtung der strengen Regeln des Waffengesetzes. Dies betrifft sowohl den Breitensport, insbesondere jedoch das Schießen als Leistungssport. Unsere Aufgabe ist ferner die Pflege der Tradition des Deutschen Schützenwesens bei Wahrung der inneren Selbstständigkeit der angeschlossenen Vereinigungen.
Der SVS ist einer von 20 Landesverbänden des Deutschen Schützenbundes e.V ( DSB ) und erkennt dessen Satzung und Bestimmungen an. Des Weiteren ist er als Fachverband Mitglied des Landessportverbandes für das Saarland ( LSVS ).
Weitere Einzelheit zur Geschichte des SVS entnehmen der auf dieser Seite dargestellten Chronik.
Wir bieten in den angeschlossenen Vereinen ein breites Spektrum sportlicher Disziplinen von Bogensport über Sommerbiathlon bis hin zum Schießen mit großkalibrigen Feuerwaffen. Im Rahmen der Traditionspflege verzeichnet das Böllerschießen großen Zulauf.
Als leistungsorientierter Sportverband würden wir uns über eine Kontaktaufnahme und eventuelle neue Mitgliedschaft freuen.
Mit freundlichem Schützengruss
Bernd Schneider, Präsident
